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BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Revisionsbegründung - Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels - Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Anerkennung eines Wohngebäudes als Familienheim
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1987 - 14 A 84/85
- BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 101.83
Wohnungsrecht - Andere Wohnung - Steuerbegünstigung - Mindestausstattung
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87
Die sich aus der Definition der Wohnung ergebenden Anforderungen an die Eignung von Räumen zum dauernden Bewohnen durcheinen selbständigen Haushalt - namentlich an die Größe der Räume - (vgl. dazu Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 ) sind bei allen Wohnungen grundsätzlich die gleichen (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ). - BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77
Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87
Die sich aus der Definition der Wohnung ergebenden Anforderungen an die Eignung von Räumen zum dauernden Bewohnen durcheinen selbständigen Haushalt - namentlich an die Größe der Räume - (vgl. dazu Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 22 S. 43 ) sind bei allen Wohnungen grundsätzlich die gleichen (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 101.83 - Buchholz 454.4 § 40 II. WoBauG Nr. 2 S. 1 ). - BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 68.81
Wohnungsbau - Zwei Wohnungen - Steuerbegünstigung - Pflichten des Eigentümers
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87
Ob die nach der baulichen Gestaltung und Ausstattung eines Wohngebäudes vorhandene zweite Wohnung in der für die Anerkennung als steuerbegünstigtes Familienheim erforderlichen Weise zur dauernden Benutzung durch Dritte - Aufnahme eines selbständigen Haushalts - bestimmt ist und auch entsprechend genutzt wird (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 36 S. 8 ), ist eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles und entzieht sich einer rechtsgrundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren. - BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80
Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 8 B 51.87
Die gerichtliche Aufklärungspflicht gebietet nicht, zugunsten eines Verfahrensbeteiligten - hier der Beklagten - in nicht durch entsprechendes Parteivorbringen oder sonstige konkrete Anhaltspunkte veranlaßte Nachforschungen einzutreten (vgl. Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - Buchholz310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129 S. 32).